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Neue Schilder machen Förderprojekte in der LEADER-Region sichtbar

In der neuen LEADER-Förderperiode sollen zukünftig alle LEADER- und Regionalbudgetprojekte in der LEADER-Region Schwalm-Aue ein Schild erhalten. Den Anfang machte eine zentrale Veranstaltung in Willingshausen zur Übergabe der Förderschilder Regionalbudget 2024.

„Wir möchten die Förderprojekte in unserer Region sichtbarer machen, um die Initiativen der Antragsteller zu würdigen und um die Förderangebote über Regionalbudget und LEADER zu bewerben. Deshalb haben wir Förderschilder anfertigen lassen und deshalb sind wir heute hier,“ eröffnet Bürgermeister Luca Fritsch als Mitglied des LEADER-Entscheidungsgremiums die Veranstaltung.

30 Akteurinnen und Akteure waren zum Gerhardt-von-Reutern-Haus in Willingshausen gekommen, um in einer kleinen Feierstunde der Übergabe der Förderschilder beizuwohnen. Anwesend waren Vertreter von 15 geförderten Projekten und Vertreter aus dem LEADER-Entscheidungsgremium, darunter alle Bürgermeister der sechs LEADER-Kommunen.

In 2024 werden insgesamt 16 Projekte mit insgesamt 86.742 € aus dem Regionalbudget gefördert. Der Großteil der Anträge kommt auch in diesem Jahr von Vereinen oder gemeinnützigen Trägern. Die Bandbreite der Förderprojekte ist dabei groß. So wird zum Beispiel die Dorfgemeinschaft Merzhausen mit dem Fördergeld die Rekultivierung mehrerer brachliegender Gartengrundstücke zu einem Erlebnisgarten für Kinder realisieren. In Rommershausen will der Dorfverein einen Outdoor-Fitnessparcours umsetzen. Die Borkener Stadtbücherei wird ihre Aufenthaltsqualität durch neue Sitzmöbel erhöhen. Ein neues Zelt soll in Neuental die Kultur- und Jugendarbeit unterstützten. In Harle wird der Dorfmittelpunkt durch die Reaktivierung des Wasserplatzes gestärkt. Es wird auch Honorar gefördert, in diesem Fall für einen Kunstworkshop mit Kindern in der Malerkolonie Willingshausen. Die erstellten Bilder schmücken dort jetzt den Zaun an der Kunsthalle.

„Gerade die Förderung aus dem Regionalbudget mit ihrer großen Breitenwirkung hat eine hohe Bedeutung für die Region, weil sie kleine Vorhaben von Initiativen und Vereinen unterstützt und dadurch auch ehrenamtliches Engagement würdigt,“ betont Bürgermeister Claus Steinmetz als Vorsitzender des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Weitere Infos zu allen geförderten Vorhaben finden sich unter www.schwalm-aue.de

Hintergrund

Das Förderangebot Regionalbudget wird in der LEADER-Region Schwalm-Aue jedes Jahr angeboten. Der öffentliche Aufruf zur Antragsstellung erfolgt in der Regel im Dezember jeden Jahres. Die Anträge müssen dann bis spätestens zum 28.02. des jeweiligen Folgejahres eingereicht werden. Gefördert wird im Handlungsfeld Daseinsvorsorge mit den Bereichen Kultur, Freizeit, Versorgung, Mobilität und Lebenslanges Lernen, im Handlungsfeld Tourismus/Naherholung und im Handlungsfeld Bioökonomie/Nachhaltiges Konsumverhalten. Kleinstprojekte zwischen 2.000 und 10.000 € Gesamtinvestition können gefördert werden mit einer Förderquote von 80% und einem max. Förderzuschuss von 8.000 €. Weitere Informationen unter www.schwalm-aue.de oder direkt bei der Geschäftsstelle des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue e.V., Tel. 05683 5009 60, E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de

Zur LEADER-Region Schwalm-Aue gehören die Städte Borken (Hessen) und Schwalmstadt, sowie die Gemeinden Wabern, Neuental, Willingshausen und Schrecksbach.
4. April 2025
Wegen des Karfreitags findet der Wochenmarkt im Stadtteil Treysa bereits am Donnerstag, dem 17. April 2025 statt. Ab dem 25. April 2025 findet der Wochenmarkt in Treysa jeweils wieder freitags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Wegen der Osterfeiertage fällt der Wochenmarkt im Stadtteil Ziegenhain am 22. April 2025 aus. Der Wochenmarkt in Ziegenhain findet abgesehen von den vorgenannten Änderungen jeweils dienstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Paradeplatz statt.
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Im April startet die neue RotkäppchenCard mit einem spannenden Gewinnspiel. Um das neue Design und die Vorteile der Karte zu feiern, haben sich alle teilnehmenden Betriebe etwas Besonderes einfallen lassen. In diesen Betrieben verstecken sich Rotkäppchen-Figuren, die jeweils mit Buchstaben und Zahlen versehen sind. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Rotkäppchen-Figuren und die entsprechenden Buchstaben finden und den Lösungssatz auf der Teilnahme-Karte zusammensetzen. Nachdem der Lösungssatz ermittelt wurde, muss die Karte ausgefüllt und in einer der teilnehmenden Akzeptanzstellen abgegeben werden. Alle, die ihre Karte bis zum 19. April 2025 eingereicht haben, haben die Chance, einen der 50 Hauptpreise zu gewinnen: jeweils eine brandneue RotkäppchenCard mit 5.000 Käppies Guthaben. Das Gewinnspiel läuft bis zum 19. April 2025. In der darauffolgenden Woche werden die Gewinner ermittelt und die Preisübergabe findet im Anschluss statt. Alle weiteren Informationen zum Gewinnspiel und zur Teilnahme gibt es unter www.rotkaeppchen-card.de
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten. Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt. Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.
4. April 2025
Am Donnerstag, den 10. April 2025 , findet ab 15:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle im Stadtteil Ziegenhain eine Versteigerung von Fundsachen der Stadt Schwalmstadt statt. Versteigert werden Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dazu zählen unter anderem eine größere Anzahl an Fahrrädern, Motorroller (ohne Fahrzeugpapiere), Schmuck, Brillen sowie verschiedene Kleingegenstände. Auch eine Drohne ist unter den Fundstücken. Aus Datenschutzgründen werden keine Smartphones oder Handys versteigert. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung. Ort: Sport- und Kulturhalle Ziegenhain Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter ist der Magistrat der Stadt Schwalmstadt.
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