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Mitmachen: Projekte zur Aufwertung der Innenstadtbereiche beantragen und umsetzen

Verfügungsfond startet in Treysa und Ziegenhain

Im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) wird auf der Grundlage eines Magistratsbeschlusses vom 15. Januar 2024 ein Verfügungsfonds für die Jahre 2024 und 2025 eingerichtet. Konkrete Projekte können von nun an von Einzelpersonen, lokalen Vereinen und Initiativen beantragt werden.

Mit dem Verfügungsfond werden Projekte unterstützt, die die Innenstadtbereiche Treysa und Ziegenhain stärken und attraktiver machen. Beide Innenstadtbereiche sollen gemeinschaftlich zu Orten weiterentwickelt werden, mit denen sich die Menschen vor Ort identifizieren und in denen kooperativ zusammengearbeitet wird. Dabei sollen viele unterschiedliche Nutzungen und ein ansprechendes Stadtbild die Menschen in die Ortskerne ziehen und diese beleben.

Es können Projekte aus vielfältigen Bereichen gefördert werden: Projekte zur Gestaltung des öffentlichen und privaten Raumes, Projekte zur Belebung von derzeitigen Leerständen, Projekte aus dem Bereich der Sozialen Integration und Projekte aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 62,5 Prozent aus städtischen Mitteln und zu 37,5 Prozent aus Bundesmitteln zusammen. Die Projekte sind je nach zur Verfügung stehenden Fördermitteln bis zu 100 Prozent förderfähig und jeweils bis Mitte 2024 bzw. 2025 umzusetzen und abzurechnen. Durch ein lokales Gremium, dem verschiedene Innenstadtakteure angehören, werden beantragte Projekte begutachtet und bestenfalls beschlossen. Das Gremium bildet einen Querschnitt der Stadtbevölkerung aus dem Fördergebiet ab und ist ein wichtiger Multiplikator für die Innenstadtentwicklung beider Stadtteile.

Die Förderrichtlinie und die Antragsunterlagen zur Projektanmeldung stehen zum Download auf der städtischen Website bereit:


Die Antragsunterlagen werden durch das Bauamt vorgeprüft und bewertet (Vollständigkeit, Inhalt, Förderwürdigkeit, Förderumfang).

Bürgermeister Tobias Kreuter betont: „Der Verfügungsfonds bietet den Akteuren der zwei Innenstadtbereiche die Möglichkeit, kurzfristig und schnell erste Projekte vor dem Hintergrund des Förderprogramms umzusetzen. Dieser Impuls soll die Innenstädte zukunftsfähiger, erlebbarer und lebendiger machen. Unser langfristiges Ziel ist zusätzlich die Bewerbung und Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung, um auch größere, investive Maßnahmen umzusetzen.“

Förderprogramm der Stadt Schwalmstadt und des Bundes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) in Treysa und Ziegenhain

Die Stadt Schwalmstadt wurde erfolgreich mit den Stadtteilen Treysa und Ziegenhain in das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ) des Bundes aufgenommen. Im Rahmen des Förderprogramms wird ein Innenstadt-Entwicklungskonzept erarbeitet, in das Ideen eines öffentlichen Bürgerbeteiligungsprozesses einfließen. Nachdem zwei Stadtspaziergänge durch den Stadtteil Treysa und durch den Stadtteil Ziegenhain Anfang November 2023 sowie eine Leitbildwerkstatt Mitte Dezember 2023 im Haus für Gemeinschaftspflege in Treysa stattfanden, wird demnächst zu einer weiteren Veranstaltung am 13. März 2024 über verschiedene Kanäle öffentlich eingeladen: In dieser Projekt- und Ergebniswerkstatt werden Projektansätze einer längerfristigen innerstädtischen Entwicklung gemeinsam besprochen. Die Einrichtung des Verfügungsfonds ist neben der Erarbeitung des Innenstadt-Entwicklungskonzeptes das zweite Projekt, welches mit Fördermitteln unterstützt wird.

Informationen, Förderrichtlinie Verfügungsfonds und Antragsunterlage zur Projektanmeldung unter:


Ansprechpartner Stadt Schwalmstadt: Herr Inden (Tel.: 06691 / 207-164, E-Mail: a.inden@schwalmstadt.de)

4. April 2025
Wegen des Karfreitags findet der Wochenmarkt im Stadtteil Treysa bereits am Donnerstag, dem 17. April 2025 statt. Ab dem 25. April 2025 findet der Wochenmarkt in Treysa jeweils wieder freitags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Wegen der Osterfeiertage fällt der Wochenmarkt im Stadtteil Ziegenhain am 22. April 2025 aus. Der Wochenmarkt in Ziegenhain findet abgesehen von den vorgenannten Änderungen jeweils dienstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Paradeplatz statt.
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Im April startet die neue RotkäppchenCard mit einem spannenden Gewinnspiel. Um das neue Design und die Vorteile der Karte zu feiern, haben sich alle teilnehmenden Betriebe etwas Besonderes einfallen lassen. In diesen Betrieben verstecken sich Rotkäppchen-Figuren, die jeweils mit Buchstaben und Zahlen versehen sind. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Rotkäppchen-Figuren und die entsprechenden Buchstaben finden und den Lösungssatz auf der Teilnahme-Karte zusammensetzen. Nachdem der Lösungssatz ermittelt wurde, muss die Karte ausgefüllt und in einer der teilnehmenden Akzeptanzstellen abgegeben werden. Alle, die ihre Karte bis zum 19. April 2025 eingereicht haben, haben die Chance, einen der 50 Hauptpreise zu gewinnen: jeweils eine brandneue RotkäppchenCard mit 5.000 Käppies Guthaben. Das Gewinnspiel läuft bis zum 19. April 2025. In der darauffolgenden Woche werden die Gewinner ermittelt und die Preisübergabe findet im Anschluss statt. Alle weiteren Informationen zum Gewinnspiel und zur Teilnahme gibt es unter www.rotkaeppchen-card.de
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten. Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt. Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.
4. April 2025
Am Donnerstag, den 10. April 2025 , findet ab 15:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle im Stadtteil Ziegenhain eine Versteigerung von Fundsachen der Stadt Schwalmstadt statt. Versteigert werden Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dazu zählen unter anderem eine größere Anzahl an Fahrrädern, Motorroller (ohne Fahrzeugpapiere), Schmuck, Brillen sowie verschiedene Kleingegenstände. Auch eine Drohne ist unter den Fundstücken. Aus Datenschutzgründen werden keine Smartphones oder Handys versteigert. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung. Ort: Sport- und Kulturhalle Ziegenhain Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter ist der Magistrat der Stadt Schwalmstadt.
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