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Klimaschutzpreis 2024 - Jetzt bewerben

Klimaschutzpreis: Bewerbungsfrist endet am 31.Oktober
Der Landkreis lobt Preisgelder in Höhe von 3.000 Euro je Kategorie aus.

Der Schwalm-Eder-Kreis hat zum 6. Mal den Klimaschutzpreis mit Preisgeldern von 3.000 Euro je Kategorie ausgelobt und zeichnet so auch in diesem Jahr wie-der Projekte zum Schutz von Klima und Umwelt aus. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Schulen, die im Landkreis im Themenfeld tätig sind, können sich noch bis zum 31. Oktober 2024 direkt beim Schwalm-Eder-Kreis bewerben.

„Mit dem Klimaschutzpreis sollen Kinder und Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger und Vereine motiviert werden, eigene Klimaschutzprojekte zu initiieren und somit einen Bei-trag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten. Mit dem Klimaschutzpreis wollen wir dieses lokale Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz honorieren", erklärt Markus Karl Pollok, Dezernent für Energie und Klimaschutz.

Seit 2018 wird der Klimaschutzpreis für Projekte von Schulen, Vereinen, Gewerbebetrie-ben und Bürgerinnen und Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis verliehen, um herausragende Leistungen zu Würdigen und zu fördern.
Grundsätzlich können sowohl technische Maßnahmen, wie zum Beispiel der innovative Einsatz von Technik zur Energieeinsparung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien, hochwertiges energetisches Sanieren als auch energiesparende Verhaltensweisen wie zum Beispiel nachhaltiges Mobilitätsverhalten als Wettbewerbsbeitrag eingereicht wer-den. Förderwürdig sind des Weiteren vorbildliche Maßnahmen und Projekte zur Verrin-gerung der CO2-Emissionen, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Energieeffizienz, für bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich Energie- und Klimaschutz, zur nach-haltigen Beschaffung, zur Ressourcenschonung, zur Verminderung vorhandener Um-weltbeeinträchtigungen sowie Maßnahmen im Natur- und Artenschutz, aktive Öffentlich-keitsarbeit zu umwelt- und entwicklungspolitischen Themen, Aktionen im Schulbereich zum Thema Klimaschutz, wie z. B Wettbewerbe.
Das Projekt muss innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragsstellung durchgeführt wor-den sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Richtlinie, einzusehen unter www.Schwalm-Eder-Kreis.de/Klimaschutz, (Förderprogramme & Preise) verwiesen.

Für die Bewerbung sind neben einer Projektvorstellung und einer Begründung gegebe-nenfalls weitere der Erläuterung dienende Unterlagen (Fotos, Berechnungen, Nach-weise) schriftlich bis zum 31.10.2024 unter der nachfolgenden Anschrift beim Schwalm-Eder-Kreis einzureichen:

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises 
20.7 Energie und Klimaschutz 
„Klimaschutzpreis" 
34574 Homberg (Efze)

Ansprechpartner:
Bürger | Klitsch | Klagholz
Telefon: 05681 775-1545 / 1546 / 1548
E-Mail: @schwalm-eder-kreis.de
4. April 2025
Wegen des Karfreitags findet der Wochenmarkt im Stadtteil Treysa bereits am Donnerstag, dem 17. April 2025 statt. Ab dem 25. April 2025 findet der Wochenmarkt in Treysa jeweils wieder freitags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Wegen der Osterfeiertage fällt der Wochenmarkt im Stadtteil Ziegenhain am 22. April 2025 aus. Der Wochenmarkt in Ziegenhain findet abgesehen von den vorgenannten Änderungen jeweils dienstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Paradeplatz statt.
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Im April startet die neue RotkäppchenCard mit einem spannenden Gewinnspiel. Um das neue Design und die Vorteile der Karte zu feiern, haben sich alle teilnehmenden Betriebe etwas Besonderes einfallen lassen. In diesen Betrieben verstecken sich Rotkäppchen-Figuren, die jeweils mit Buchstaben und Zahlen versehen sind. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Rotkäppchen-Figuren und die entsprechenden Buchstaben finden und den Lösungssatz auf der Teilnahme-Karte zusammensetzen. Nachdem der Lösungssatz ermittelt wurde, muss die Karte ausgefüllt und in einer der teilnehmenden Akzeptanzstellen abgegeben werden. Alle, die ihre Karte bis zum 19. April 2025 eingereicht haben, haben die Chance, einen der 50 Hauptpreise zu gewinnen: jeweils eine brandneue RotkäppchenCard mit 5.000 Käppies Guthaben. Das Gewinnspiel läuft bis zum 19. April 2025. In der darauffolgenden Woche werden die Gewinner ermittelt und die Preisübergabe findet im Anschluss statt. Alle weiteren Informationen zum Gewinnspiel und zur Teilnahme gibt es unter www.rotkaeppchen-card.de
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten. Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt. Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.
4. April 2025
Am Donnerstag, den 10. April 2025 , findet ab 15:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle im Stadtteil Ziegenhain eine Versteigerung von Fundsachen der Stadt Schwalmstadt statt. Versteigert werden Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dazu zählen unter anderem eine größere Anzahl an Fahrrädern, Motorroller (ohne Fahrzeugpapiere), Schmuck, Brillen sowie verschiedene Kleingegenstände. Auch eine Drohne ist unter den Fundstücken. Aus Datenschutzgründen werden keine Smartphones oder Handys versteigert. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung. Ort: Sport- und Kulturhalle Ziegenhain Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter ist der Magistrat der Stadt Schwalmstadt.
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