Hygienekonzept Open Air Sommer 2021

Schwälmer Open Air Sommer 2021




Hygienekonzept

Liebe Kulturfans,

damit alle Beteiligten einen angenehmen und vor allem sicheren Veranstaltungsabend genießen können, haben wir in enger Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde und dem Ordnungsamt das folgende Hygienekonzept für die Veranstaltungen der Stadt Schwalmstadt ausgearbeitet. Wir behalten uns vor, das Hygienekonzept an die aktuellen Entwicklungen der Covid-19-Pandemie und der jeweils gültigen Coronaschutzverordnung des Landes Hessen anzupassen.


1. Negativer Test / Impfnachweis / Genesenennachweis


Für die Veranstaltungen an der frischen Luft am Markplatz (Sonntagskonzerte) sind keine Nachweise erforderlich.


Aufgrund der auch im Schwalm-Eder-Kreis steigenden Coronazahlen haben wir für die ab dem 23.08.2021 an der Totenkirche stattfindenden Veranstaltungen festgelegt, dass die 3-G-Regel angewendet wird.

 

Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss als Vorsetzung für den Zugang zu unseren Veranstaltungen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Genesene mit Auffrischungsimpfung nach sechs Monaten (Stand: 10.08.2021). Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr, nach Beginn des Präsenzunterrichts (ab dem 30.08.2021) auch alle Schüler*innen.


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. Reduzierte Sitzplatzkapazität

·        Die Veranstaltungen an der Totenkirche werden auf 120 Personen beschränkt.

·        Die Veranstaltungen am Marktplatz werden auf 80 Personen beschränkt.

·        Die Veranstaltung im Kino ist auf 100 Personen beschränkt.

 

3. Mund-Nasen-Bedeckung

Auf dem Veranstaltungsgelände bitte eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

(medizinische Masken oder Atemschutzmasken).

Auf den Sitzplätzen können diese abgenommen werden.

 

4. Einlass

·        Bitte beachten Sie bei eventuellen Warteschlangen auf den Abstand von 1,50 m.

·        Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal zu ermöglichen, werden Name, Vorname, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse – bei Sitzplatzvergabe sitzplatzbezogen) für die Dauer von vier Wochen gespeichert.

Die Erhebung der Kontaktdaten kann auch in elektronischer Form (Luca-App) erfolgen, soweit dabei eine hinreichend präzise Dokumentation der Daten sichergestellt ist.


5. Sanitäranlagen

• Es sind Sanitäranlagen auf dem Gelände vorhanden. Bitte halten Sie sich dabei an die gängigen

Verhaltensregeln zum Infektionsschutz.

• Die Sanitäranlagen werden in erhöhten Intervallen gereinigt und desinfiziert.

 

6. Verzehr von Speisen/Getränken

• Der Verzehr von Speisen/Getränken ist ausschließlich auf den Sitzplätzen gestattet.

 

7. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 

 

Es gilt die zur Veranstaltung gültige Coronaschutzverordnung des Landes Hessen. Dadurch kann es ggf. zu Lockerungen oder Verschärfungen des Hygienekonzeptes kommen. Wir halten Sie auf unseren Social Media Kanälen und auf der Webseite auf dem Laufenden.


Wir wünschen euch einen unvergesslich schönen Open-Air Sommer!

Das Team der WTS, Stadtverwaltung Schwalmstadt

 

Stand: 01.08.2021

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