Blog Post

FILM: Das Steinerne Haus - Museum der Schwalm

Das Museum der Schwalm befasst sich mit den historischen Themen der Schwalm und Ziegenhains.
Mehr Infos unter: www.zeitfuerkinder.com
19. Dezember 2024
Weihnachten ist mehr als große Chöre, überfüllte Plätze und Attraktionen – es ist eine Zeit der Besinnung, Entschleunigung und Vorfreude. Genau das möchte der Weihnachtsmarkt an der Totenkirche am Samstag, den 21. Dezember, ab 14 Uhr vermitteln. In der stimmungsvollen Kulisse der alten Kirchenruine erwartet die Besucher ein gemütliches Beisammensein abseits von Stress und Kommerz. Das Organisationsteam – bestehend aus Thomas Kölle, Christian Brück, Jörg Hebebrand und Florian Altmann – verfolgt das Ziel, ein paar Stunden fröhliches Miteinander zu schaffen. Ort ansässige Vereine und regionale Händler sorgen für kulinarische Vielfalt, während ein buntes Rahmenprogramm Jung und Alt begeistert. Weihnachtsgeschichten und Märchen, vorgelesen von Christian Brück. Kerzenziehen, Stockbrotbacken und Kinderschminken. Der geheimnisvolle „Bonbon-Mann“ sorgt für süße Überraschungen. Führungen durch den berühmten Buttermilchturm mit Dr. Christian Roos. Livemusik von „FourInHand“ und „HutAb“ sowie Trompetenklänge von Philip Schütz. Gemeinsames Singen bekannter Weihnachtslieder mit Livia Mühling. Die Schlemmermeile bietet deftige und süße Leckereien, darunter Erbsensuppe, Weihnachtsbratwurst, Schwälmer Klöße und Waffeln. Sämtliche Speisen und Getränke werden von Vereinen und Händlern aus der Region angeboten – der Erlös fließt in die gemeinnützige Arbeit zurück. Fackeln, stimmungsvolle Beleuchtung und Sitzplätze aus Strohballen schaffen eine Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt. Mit ein wenig Glück gelingt es vielleicht, die kindliche Vorfreude wieder aufleben zu lassen und einen besonders schönen Stern am Himmel zu entdecken. „Weihnachten ist eigentlich viel mehr und zugleich viel weniger – mehr Innehalten und Vorfreude und viel weniger Stress“, so die Botschaft des Teams. „Wir hoffen auf rege Beteiligung und danken allen, die zum Gelingen beitragen. Flyer zum Download
11. Dezember 2024
Der Aufruf erfolgt unter Vorbehalt der Mittelzuweisungen durch den Bund und das Land. Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Aktionsgruppe (LAG) stellt jährlich ein Regionalbudget für Kleinvorhaben von Vereinen, Initiativen und Kommunen zur Verfügung. Das Geld stammt aus Mitteln des Bundes und des Landes Hessen sowie einem 10%-igen Anteil des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue. Für 2025 steht uns voraussichtlich ein Gesamtbudget von 100.000 € an Fördermitteln aus dem Regionalbudget zur Verfügung. Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 28.02.2025. Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach. Gefördert werden: - Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit - Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt - Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung - Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert. Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten. Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung. https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525 Nicht gefördert werden: - Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen. - Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre. Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie. Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe. Folgende Unterlagen gehören zum Antrag: - Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung - Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert) - Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme: - Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson. - Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt). - Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt und falls erforderlich liegt die Genehmigung des Bauantrags vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts. - Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen. - Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) - gilt nicht für Kommunen - Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage) - Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen. Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung - Bis zum 28.02.2025 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen. - Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte. - Bis zum 01.04.2025 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte. - Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden. - Bis zum 01.10.2025 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein. - Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2025 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen. Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de
20. November 2024
In Kooperation mit GuT und der Stadtverwaltung laden Einzelhandel & Co der Stadt Schwalmstadt ihre Kunden zu einem Gewinnspiel ein. Kunden greifen in den mit Walnüssen gefüllten Beutel, in dem sich auch die goldene Nuss befindet. Ziehen sie eine herkömmliche Nuss, dürfen sie diese als Trostpreis behalten. Schnappen sie jedoch die goldene Nuss, erwartet sie entweder ein kleiner Sofortgewinn oder eine Gewinnspielkarte, die sie automatisch an der großen Verlosung teilnehmen lässt. Ausgefüllte Karten können bei den teilnehmenden Betrieben oder in den Rathäusern der Stadt Schwalmstadt abgeben werden. Die Aktion läuft im Zeitraum 01.-24.12.24. Dier Verlosung findet im Januar 2025 statt. Es warten attraktive Gewinne, darunter eine Vielzahl an GuT-Gutscheinen, Eintrittskarten und Restaurantgutscheinen etc. Zusätzlich gibt es drei Hauptpreise in Form von Gutscheinen mit folgenden Werten: 250 €, 200 €, 150 €. Am 23. Dezember 2024 bietet das Hobbyhaus Michel von 12:00 bis 16:00 Uhr in der Schwalmgalerie einen Geschenkverpackungsservice an. Zudem haben einige Geschäfte in der Bahnhofstraße an den Adventssamstagen bis 16:00 Uhr geöffnet.
19. November 2024
am Donnerstag, den 21.11. um 19:30 Uhr, wird im Burgtheater Treysa der Dokumentarfilm „Walter Kaufmann – Welch ein Leben!“ in Anwesenheit der Regisseurin Karin Kaper aufgeführt. Der Film beleuchtet das Leben des jüdischen Schriftstellers Walter Kaufmann, dessen Eltern in Auschwitz ermordet wurden, und der selbst durch einen Kindertransport nach England gerettet wurde. Romanautor, Seemann, Korrespondent und politischer Aktivist: im Leben des in Berlin geborenen und am 15. April 2021 im Alter von 97 Jahren gestorbenen Walter Kaufmann spiegeln sich auf einzigartige Weise historisch bedeutende Ereignisse wider. Nach langen Jahren des Exils in Australien entschied er sich bewusst 1956 für ein Leben in der DDR. Dank seines australischen Passes, den er zeit seines Lebens behielt, bereiste er die ganze Welt. Der Film folgt seinen wesentlichen Lebenslinien: den katastrophalen Folgen des Nationalsozialismus, der Bürgerrechtsbewegung in den USA, dem Prozess gegen Angela Davis, der Revolution in Kuba, den Atombombenabwürfen in Japan, der Geschichte des israelisch-palästinensischen Konflikts, dem Zusammenbruch der DDR. Die Veranstaltung ist eine Zusammenarbeit von: Karin Kaper, Wir-Vielfaltszentrum Schwalm-Eder-Kreis, Evangelisches Forum Schwalm-Eder, Hessische Landeszentrale für politische Bildung und Gedenkstätte und Museum Trutzhain.
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