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Ab 18.08.2022 Naturkunde-Führungen an den Ufern der Schwalm

Während der "Schwalm statt Safari": Jörg Haafke und Peter Kugler

Wer sich im Zeitraum der "Schwalm statt Safari" in die heimische Natur vertiefen möchte, dem bietet sich die naturkundliche Führung „An den Ufern der Schwalm“. Landschaftsplaner Jörg Haafke und Peter Kugler vom Wasserverband Schwalm begeben sich in die Schwalmwiesen zwischen Ziegenhain und Treysa.

Ihr Weg führt entlang der renaturierten Schwalm. Es werden die Ziele und Hintergründe der Flussrenaturierung erläutert und die unterschiedlichen Elemente der Flusslandschaft vorgestellt. Kiebitz, Flussregenpfeifer und Wachtelkönig sind dort die drei bei der „Schwalm statt Safari“ präsentierten charakteristischen Vogelarten der Flussaue mit ihren jeweiligen Lebensraumansprüchen.

Die naturkundliche Führung dauert etwa eineinhalb Stunden. Sie ist für Jugendliche und Erwachsene geeignet. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen pro Führung begrenzt. Termine sind Donnerstag, 18. August, Donnerstag, 08. September und Donnerstag, 06. Oktober Die Teilnahme kostet 5 Euro pro Person. Treffpunkt ist jeweils um 18 Uhr an der Schautafel auf dem Damm beim Stauwehr in Treysa.

Anmeldungen sind bis drei Tage vor Führung über dieses Formular, per E-Mail an wts@schwalmstadt.de oder unter Tel. 06691-207-486 erbeten.
4. April 2025
Wegen des Karfreitags findet der Wochenmarkt im Stadtteil Treysa bereits am Donnerstag, dem 17. April 2025 statt. Ab dem 25. April 2025 findet der Wochenmarkt in Treysa jeweils wieder freitags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Wegen der Osterfeiertage fällt der Wochenmarkt im Stadtteil Ziegenhain am 22. April 2025 aus. Der Wochenmarkt in Ziegenhain findet abgesehen von den vorgenannten Änderungen jeweils dienstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Paradeplatz statt.
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Im April startet die neue RotkäppchenCard mit einem spannenden Gewinnspiel. Um das neue Design und die Vorteile der Karte zu feiern, haben sich alle teilnehmenden Betriebe etwas Besonderes einfallen lassen. In diesen Betrieben verstecken sich Rotkäppchen-Figuren, die jeweils mit Buchstaben und Zahlen versehen sind. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Rotkäppchen-Figuren und die entsprechenden Buchstaben finden und den Lösungssatz auf der Teilnahme-Karte zusammensetzen. Nachdem der Lösungssatz ermittelt wurde, muss die Karte ausgefüllt und in einer der teilnehmenden Akzeptanzstellen abgegeben werden. Alle, die ihre Karte bis zum 19. April 2025 eingereicht haben, haben die Chance, einen der 50 Hauptpreise zu gewinnen: jeweils eine brandneue RotkäppchenCard mit 5.000 Käppies Guthaben. Das Gewinnspiel läuft bis zum 19. April 2025. In der darauffolgenden Woche werden die Gewinner ermittelt und die Preisübergabe findet im Anschluss statt. Alle weiteren Informationen zum Gewinnspiel und zur Teilnahme gibt es unter www.rotkaeppchen-card.de
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten. Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt. Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.
4. April 2025
Am Donnerstag, den 10. April 2025 , findet ab 15:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle im Stadtteil Ziegenhain eine Versteigerung von Fundsachen der Stadt Schwalmstadt statt. Versteigert werden Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dazu zählen unter anderem eine größere Anzahl an Fahrrädern, Motorroller (ohne Fahrzeugpapiere), Schmuck, Brillen sowie verschiedene Kleingegenstände. Auch eine Drohne ist unter den Fundstücken. Aus Datenschutzgründen werden keine Smartphones oder Handys versteigert. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung. Ort: Sport- und Kulturhalle Ziegenhain Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter ist der Magistrat der Stadt Schwalmstadt.
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