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Online-Petition: Schwalmstadt will Corona-Modellstadt werden

„Was Tübingen kann, kann Schwalmstadt auch“, sagt Bürgermeister Stefan Pinhard. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Stadt Schwalmstadt und der Gewerbe- und Tourismusverein G.u.T. an Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Sozialminister Kai Klose gewandt. Im Schreiben formuliert wird die ausdrückliche Bitte, der Stadt Schwalmstadt eine Sondergenehmigung zur Öffnung des stationären Einzelhandels zu erteilen. Damit reagieren Stadtverwaltung und G.u.T. auf die von Ministerpräsident Bouffier in dessen jüngster Pressekonferenz angesprochene Option zu Pilot- und Modellprojekten im Umgang mit der Corona-Pandemie.  

„Wir wollen Corona-Modellstadt sein und zeigen, dass es mit einer konkreten Teststrategie möglich ist, unsere Geschäfte nach Terminvereinbarung auch weiterhin zu öffnen“, erklärt Pinhard sein Vorhaben. „Natürlich dürfen dabei geltende Abstands- und Hygieneregeln nicht außer Acht gelassen werden. Wir sind uns unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Mit unserem Testkonzept muss es dennoch möglich sein, Geschäfte zu öffnen und dadurch Nahversorgungsangebote und Arbeitsplätze zu sichern“, so Schwalmstadts Bürgermeister weiter.

In den vergangenen Tagen ist bereits im Eiltempo ein Corona-Testzentrum in der unteren Bahnhofstraße in Treysa entstanden. Dort können sich täglich bis zu 500 Menschen auf das Coronavirus testen lassen. Bei einem negativen Testergebnis erhält die getestete Person ein Zertifikat. Dieses weist das negative Ergebnis aus und ist 24 Stunden gültig. „Unserem stationären Einzelhandel muss es erlaubt werden, Kunden vor Ort beraten und betreuen zu dürfen, wenn diese ein gültiges Zertifikat vorweisen können und einen Termin vereinbart haben“, so Pinhards Ziel. Schwalmstadts Bürgermeister führe bereits Gespräche zu einer möglichen Ausweitung des Testangebots. Demnach könnten weitere Testzentren in Schwalmstadt entstehen.
 
Doch Pinhard belässt es nicht bloß beim Schreiben an Ministerpräsident Bouffier und beim Planen von Teststrategien. Die Stadt Schwalmstadt hat zudem eine Unterschriftenaktion ins Leben gerufen. Sie soll verdeutlichen, wie wichtig den Menschen im südlichen Schwalm-Eder-Kreis die Versorgungsmöglichkeiten in Schwalmstadt sind.

„Schwalmstadt versorgt insgesamt rund 50.000 Menschen im ländlichen Raum Nordhessens. Wer sich wünscht, dass unsere Geschäfte unter sicheren Rahmenbedingungen auch weiterhin zumindest das Click and Meet-System anbieten dürfen, sollte dies mit seiner Online-Unterschrift zum Ausdruck bringen“, so Pinhards Appell.

Der Zwischenstand der Online-Petition wird der hessischen Landesregierung regelmäßig mitgeteilt.
Hier geht's zur Online-Petition...
4. April 2025
Wegen des Karfreitags findet der Wochenmarkt im Stadtteil Treysa bereits am Donnerstag, dem 17. April 2025 statt. Ab dem 25. April 2025 findet der Wochenmarkt in Treysa jeweils wieder freitags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Marktplatz statt. Wegen der Osterfeiertage fällt der Wochenmarkt im Stadtteil Ziegenhain am 22. April 2025 aus. Der Wochenmarkt in Ziegenhain findet abgesehen von den vorgenannten Änderungen jeweils dienstags in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr auf dem Paradeplatz statt.
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Im April startet die neue RotkäppchenCard mit einem spannenden Gewinnspiel. Um das neue Design und die Vorteile der Karte zu feiern, haben sich alle teilnehmenden Betriebe etwas Besonderes einfallen lassen. In diesen Betrieben verstecken sich Rotkäppchen-Figuren, die jeweils mit Buchstaben und Zahlen versehen sind. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Rotkäppchen-Figuren und die entsprechenden Buchstaben finden und den Lösungssatz auf der Teilnahme-Karte zusammensetzen. Nachdem der Lösungssatz ermittelt wurde, muss die Karte ausgefüllt und in einer der teilnehmenden Akzeptanzstellen abgegeben werden. Alle, die ihre Karte bis zum 19. April 2025 eingereicht haben, haben die Chance, einen der 50 Hauptpreise zu gewinnen: jeweils eine brandneue RotkäppchenCard mit 5.000 Käppies Guthaben. Das Gewinnspiel läuft bis zum 19. April 2025. In der darauffolgenden Woche werden die Gewinner ermittelt und die Preisübergabe findet im Anschluss statt. Alle weiteren Informationen zum Gewinnspiel und zur Teilnahme gibt es unter www.rotkaeppchen-card.de
von Stefan Pinhard 4. April 2025
Sich verändernde Rahmenbedingungen, ein zunehmendes Online-Geschäft und eine insgesamt angespannte Gesamtsituation im Einzelhandel führen dazu, dass gerade kleinere Geschäftslokale geschlossen werden und so Ladenlokale und Gewerbeimmobilien im Ortskern nicht selten für einen längeren Zeitraum leer stehen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, als Stadt Schwalmstadt im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen finanziellen Beitrag zur Leerstandsbeseitigung und Vitalisierung von Gewerbeimmobilien zu leisten. Gefördert werden gewerbliche Immobilien im Raum Schwalmstadt, die bereits leerstehend sind oder durch bereits erfolgte Kündigung des Mietverhältnisses ein Leerstand unmittelbar bevorsteht. Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Einzelpersonen sowie Personengesellschaften und juristische Personen, die innerhalb des Geltungsbereiches einen Leerstand durch Aufnahme einer Geschäftstätigkeit beseitigen. Ihnen wird eine Starthilfe in Form eines Mietzuschusses gewährt. Ein Rechtsanspruch kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen. Über schriftliche Anträge entscheidet im Rahmen dieser Richtlinien die Stadtverwaltung. Anträge werden stets in der Reihenfolge des Eingangs bei der Stadt Schwalmstadt bearbeitet. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid der Stadt Schwalmstadt. Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zum Download sind auf der Homepage www.schwalmstadt.de in der Rubrik Wirtschaft/Verkehr oder per Emailanfrage unter wts@schwalmstadt.de erhältlich.
4. April 2025
Am Donnerstag, den 10. April 2025 , findet ab 15:00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle im Stadtteil Ziegenhain eine Versteigerung von Fundsachen der Stadt Schwalmstadt statt. Versteigert werden Gegenstände, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Dazu zählen unter anderem eine größere Anzahl an Fahrrädern, Motorroller (ohne Fahrzeugpapiere), Schmuck, Brillen sowie verschiedene Kleingegenstände. Auch eine Drohne ist unter den Fundstücken. Aus Datenschutzgründen werden keine Smartphones oder Handys versteigert. Die Versteigerung erfolgt gegen Barzahlung. Ort: Sport- und Kulturhalle Ziegenhain Datum: Donnerstag, 10. April 2025 Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter ist der Magistrat der Stadt Schwalmstadt.
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